Mitgliedsantrag

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die sich zur Unterstützung der Vereinsziele verpflichtet.
Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen. Der Antragsteller kann sich bei Ablehnung seines Aufnahmeantrags an die Mitgliederversammlung wenden, der der Vorstand auskunftspflichtig ist und die die Entscheidung des Vorstandes überstimmen kann.

Ein Mitgliesbeitrag wird nicht erhoben